easy-forum
Deutsch - Applikationen => easy in der Industrie => Thema gestartet von: Spitz-Schaltanlagenbau am Juli 06, 2006, 20:59:45 Nachmittag
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Liebe Steuerungsexperten,
im Zuge der Programmierung einer kleinen Ablaufsteuerung für eine Lebkuchenstanzmaschine wurde auf die Schnelle von dem Konstrukteur der Wunsch herangetragen, anstelle des ursprünglich vorgesehenen einfachen Starttasters zwei Taster anzubauen, welche gleichzeitig gedrückt das Startsignal für die Stanze auslösen.
Die Programmierung ist vermittelst zweier "impulsformender" Zeitglieder, ausgelöst von jeweils einem Taster, recht einfach durchzuführen, Redundanz im Störungsfall dauernd durchgeschalteter Taster, Kurzschluß auf dem Kabel oder ständigem Durchschalten der SPS-Eingangsoptokoppler ist gegeben.
Schöne Grüße aus der Lebkuchenstadt Nürnberg; die Backsaison hat begonnen!
Wolfgang Spitz
Dennoch kommen mir Zweifel, ob für die Sicherheitsanforderung "Zweihandbedienung" nicht doch die speziellen typgeprüften Sicherheitsschaltgeräte notwendig vorgeschrieben seien, obwohl diese Geräte in Verbindung mit den dann notwendigen kontaktbehafteten Signalausgängen zu der Steuerung m. E. störungsanfälliger sind als die Integration der Sicherheitsschaltung in der SPS.
Weiß jemand dazu etwas; das Thema Sicherheit wurde durch die "Maschinenrichtlinie des Europäischen Rates" zwar durch verschiedene Sicherheitskategorien konkretisiert, zugleich aber auch relativiert, als keine absoluten Aussagen über die ausschließliche Verwendung sicherheitszertifizierter Schaltgeräte gemacht werden...
Schöne Grüße aus der Lebkuchen-Stadt Nürnberg, die Backsaison hat begonnen!
Wolfgang Spitz
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Hallo Wolfgang, :-\ Ein heikles Thema :-\.
Kommt darauf an, wie oft eine Verletzungsgefahr besteht und wie schwer eine Verletzung sein kann.
Kann man sich die Finger verbrennen oder eine Verstauchung zufügen genügt Deine Lösung. Die Zweihandlösung über Easy Eingänge verhindert solche unangenehme Verletzungen.
Kann man sich schwere Quetschungen oder Knochenbrüche zufügen die eine Arbeitsausfall verursachen wäre ich mit dieser Lösung schon vorsichtiger.
Sollte eine irreparable Verletzung möglich sein, (Beispiel Verlust eine Finges, einer Hand oder einen Augenlichtverlust) ist ein geprüftes Zweihandrelais dringend empfehlenswert.
Im Sicherheitshandbuch von Moeller findet man eine Risikographen. Mittels diesem kann man die Sicherheitskategorie bestimmen
Gruss Hermann
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Vielen Dank, Hermann, für Deine prompte Antwort; nach eingehendem Studium der von Dir genannten Stellen und anderer bin ich zu dem Schluß gelangt, daß die ausschließliche Verwendung der easy-Steuerung für die Zweihand-Taster Sicherheitsschaltung durchaus zulässig sei.
Weder Konstrukteur noch Maschinenbauer oder Betreiber führten eine Risikobewertung der Maschine durch, auf diesen Mangel habe ich schriftlich hingewiesen in der Hoffnung, bei einem Unfall deshalb als Steuerungsbauer nicht belangt zu werden.
Allen Easy-Leuten hier wünsche ich unproblematischen Einsatz der Steuerungen, vor allem ohne Unfälle,
Wolfgang.
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Hallo!
Ich bin da anderer Meinung.
Sicherheitseinrichtungen sind nach Stand der Technik
zu errichten.
Zweihandbetätigungen sind nur über ein
Sicherheitsrelais zu schalten.
Eine EASY/MFD ersetzt kein Sicherheitsrelais!
Sie sind als Anlagenerrichter in der Pflicht!
Durch die CE und Konfimitätserklärung bringen
Sie meine Maschine auf den Markt, die nach
einschlägigen Vorschriften gebaut werden muß.
mfG. Uwe Schröder :) :) :)
Sicherheitsfachkraft
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Hallo Maschinen- und Steuerungsbauer
Eine Maschine ist eine Gesamtheit von miteinander verbundenen Teilen oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beweglich ist. (So die Maschinenrichtlinie).
Ich meine, der Steuerungsbauer kann nicht entscheiden, welcher Sicherheitskategorie eine Maschine angehört. Dies kann nur der Entwickler des Apparates oder der Prozessingenieur.
Mich würden noch weitere Meinungen zu diesem heiklen Thema interessieren.
Gruss Hermann
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Das Thema finde ich nicht heikel, es muss nur richtig angegangen werden. Die Maschinenrichtlinie fordert, dass eine Maschine nicht Leib und Leben gefährdet. Demnach ist eine Riskobeurteilung zwingend notwendig! Es war wichtig, dass Wolfgang auf diesen Missstand aufmerksam gemacht hat!. Dennoch kann er die Augen nicht verschließen. Wenn seine Steuerung z.B. eine Presse steuert, die einem Menschen beispielsweise die Hand abtrennen könnte muss er den Sicherheitsteil seiner Maschine korrekt auslegen. Der Maschinenbauer kommt nicht um die Risikobeurteilung rum!
Noch gilt die EN 954-1. Falls die Kategorie größer 1 ist, dann muss meiner Meinung nach ein Sicherheitsrelais eingesetzt werden. Moeller bietet ein solches an... ESR4-NZ-21
Weitere Infos zum Thema Sicherheitstechnik findet man übrigens auch bei Moeller:
www.moeller.net/safety
Die Seiten sind auch in Deutsch. Einfach oben recht umschalten.
Gruß!!
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Hallo alle zusammen
Wer ist denn eigentlich zuständig für die Risikobeurteilung? Ist es der Konstrukteur? Ist es der Händler der die Maschine verkauft oder ist es der Enduser der die Maschine Betreibt? Das würde mich und sicher viele Forum User interessieren. Wer weiss Bescheid?
Gruss Hermann
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Es ist der Konstrukteur. Dieser kann eine korrekte Risikobeurteilung aber meistens nur in Zusammenarbeit mit dem Betreiber durchführen. Der weiß ja genau, wie und wo die Maschine aufgebaut wird, wie die Maschine bedient werden soll u.s.w.
Der Inverkehrbringer ist verantwortlich, dass die Maschinenrichtlinie eingehalten wird. Ist die Maschine zur Richtline konform, erkennt man dies an dem CE-Zeichen.
Einige interessante Infos findet man auch im Moeller Sicherheitshandbuch. Es ist zwar ein wenig in die Jahre gekommen, aber viele nützliche Informationen sind dennoch enthalten.
http://www.moeller.net/de/themenauftritte/safety/download.jsp
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Hall zusammen,
habe auch etwas gefunden zu diesem Thema.
Gruß hmai
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@hmai:
vielen Dank für Deinen Beitrag. Hier noch eine kleine Ergänzung zu der, in Deinem Dokument erwähnten Norm, IEC 61511. Diese Norm ist eine von der IEC 61508 abgeleiteten Norm, die im Prozess-Bereich ihre Anwendung findet. Für den Maschinenbereich ist die Norm IEC 62061 relevant, die auch seit Ende des Jahres 2005 im Amtsblatt der EU gelistet ist und somit Vermutungswirkung besitzt.
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Hallo
Im Anhang noch eine Auflistung der Sicherheitskategorien und was diese beinhalten.
Gruss KressSwiss
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Vielen Dank für Euer lebhaftes Interesse und Euer Bemühen um Klärung meines schweren Falles!
Verantwortlich ist derjenige, welcher die Maschine in den Verkehr bringt, also der Hersteller, im Falle außergemeinschaftlichen Herstellers (z. Bsp. Schweiz, lieber Hermann!) ist es der Importeur in die EU. Der Steuerungsbauer darf nur über seinen Teil der Maschine, also die Elektroausrüstung, die Konformitätsbescheinigung ausstellen, das muß er sogar tun.
Für den Maschinenbereich ist die Norm IEC 62061 relevant
Steht dort ausdrücklich, daß nur spezielle Sicherheitsschaltgeräte für die Zweihand-Schaltung zulässig sind? Spitz-findig zitiere ich in meinen Bescheinigungen diese Norm nicht, und das mit vollem Recht: Es müssen ja "nur" die Sicherheitsziele der Richtlinien erreicht werden, wie auch immer.
Was kann maximal passieren: 2 Eingänge der EASY schalten durch einen Defekt gleichzeitig durch oder der Ausgang schaltet ohne Software-Befehl durch, während der Bedienungsmann unerlaubterweise durch das Lochblech der Abdeckungen hindurchfingert; er sollte vorher den Hauptschalter ausschalten, damit Strom und Druckluft.
- Übrigens, noch viel grauenhafter sind die Forderungen der Richtlinie elektromagnetischer Verträglichkeit, so gut wie unerfüllbar, aber das wäre ein eigenes Diskussionsthema...
Wolfgang Spitz
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Hallo Wolfgang,
das Thema ist ziemlich abgedriftet, deswegen habe ich den Hinweis auf die 62061 gegeben. Sicherlich hast Du recht, dass du die Maschinenrichtlinie "nur" erfüllen muss, egal wie. Normen sind "nur" oder besser gesagt "das" Hilfsmittel um die Richtlinie zu erfüllen. Außerdem hast Du bei der Anwendung von Normen den Vorteil der Vermutungswirkung. Im Falle eines Unfalles kann sowas unheimlich hilfreich sein!
Zu Deiner Ausführung "was kann maximal passieren". Du musst einfach davon ausgehen, dass ein Bediener unerlaubterweise durch das Lochblech greift. Möglich ist alles und trotzdem oder gerade deswegen muss man solche "vorhersehbaren" Dinge verhindern, wenn Verletzungsgefahr besteht.
Gruß Tuete
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Hallo!
Diese Disskusion hätte auch nicht erwartet.
Es aber gut so, wenn man sich vorher über
alles mal schreibt.
Was kann maximal passieren: 2 Eingänge der EASY schalten durch einen Defekt gleichzeitig durch oder der Ausgang schaltet ohne Software-Befehl durch, während der Bedienungsmann unerlaubterweise durch das Lochblech der Abdeckungen hindurchfingert; er sollte vorher den Hauptschalter ausschalten, damit Strom und Druckluft.
Bezugnehmend auf diese Ausführung möchte doch noch etwas dazu schreiben.
Das durchstecken einen Fingers( wenn er dadurch verletzt wird), durch ein Lochblech , muß durch geeignete Maßnahmen verhindert werden.
Das kann ein Lochblech mit kleineren Löchern sein (z.B.).
Wenn ich ihr von einer Zweihandeinrückung spreche, wird
damit verbindert, daß zwangsweise beide Hände aus dem
Gefahrenbereich sind, in dem Moment wo die gefahrbringende
Bewegung ausgelöst/in Betrieb ist.Somit wird zwangsweise Garantiert, daß keine Hand(oder Finger) gequetsch werden kann.
Bitte noch beachten. Der Maschinenhersteller baut eine
Maschine, die bei bestimmungsgemässen Gebrauch,
sicher ist! Nicht der Maschinebetreiber legt fest wie er
die Maschine bedienen möchte!
Im Rahmen der Prevention sind alle Maßnahmen durch zu führen,
die nach neusten technischen Stand einen Unfall verhindern.
Also nicht erst Maschine ausprobieren und wenn Unfall ist,
wird nachgebessert.
mfG. Uwe Schröder :) :) :)
Sicherheitsfachkraft
PS: Bitte nicht persönlich nehmen wenn ich hier etwas Hart zu Sache gehe ;)
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Guten Tag, Herr Schröder, hallo Tuete,
Wer geht denn hier "hart zur Sache", ganz im Gegenteil, zumindest bin ich sehr erfreut über die eingehende Diskussion; auch kann ich nicht erkennen, daß hier vom Thema abgewichen worden wäre. Ihr Urteil als Sicherheitsfachkraft hat sicherlich mehr Gewicht als meine durch einige "Seminar"-Besuche geformten vermutenden Auslegungen.
Traurig fände ich ein abruptes Abbrechen der Diskussion mit der Logik: Sicherheitsschaltgeräte sind notwendig, die gehören aber nicht der EASY-Familie an, also hat das Thema in diesem Forum nichts weiter zu suchen, das fände ich als unsinnige thematische Einengung.
Zur Sache: Das Lochblech ist eng genug, um ein Durchfingern zu verhindern, indes greift der Bediener von unten her auf das Stanzblech hinein, dort, wo ein Schlitz bleiben muß, durch welchen der Lebkuchenteig eingeschoben wird. M.E. erhöht in diesem Falle das Lochblech sogar die Unfallgefahr, ohne ihm müßte der Bediener nicht mit Verrenkungen unten durchfingern, sondern könnte, was weniger gefährlich erscheint, mit einem Stäbchen die Stanze von festgeklebten Resten reinigen.
Wie dem auch sei, der Bediener fordert nun zusätzlich eine Art Handbedienung, welche ihm erlaubt, die Druckluftzylinder einzeln, also außerhalb des üblichen Produktionszykluses zu verfahren. Bei dieser Gelegenheit werde ich die Sicherheitsproblematik den Maschinenkonstrukteuren und -bauern eingehend darlegen - immerhin sind die weisen Herren seit 40 Jahren im Sondermaschinenbau als Ingenieurbüro tätig! (und haben wohl noch nie eine CE-Erklärung abgegeben, geschweige denn Bedienungsanleitungen und Sicherheitsaspekte formuliert)
Ganz richtig - das Schludern anderer entbindet nicht vor eigenem Mitdenken und verantwortungsvollem Handeln!
Für Euer Mitdenken dankt Euch
Wolfgang (Spitz)
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Etwas zum Nachdenken:
Würde das Automobil, beziehungsweise der Strassenverkehr unter die Maschinenrichtlinie fallen, müssten der gestammte Strassenverkehr sofort stillgelegt werden.
- Es dürfte nur richtungsgetrennte Fahrbahnen geben.
- Zwischen Gehsteig und Strasse müssten Leitplanken sein
- Die Fussgängerübergänge müsste mit Schranken versehen sein
- Innerorts dürfte nur im Schrittempo gefahren werden
- Die Autos müssen noch sicherer sein (Abstandsmesser usw.)
- Ein öffnen der Türen und Fenster während das Auto rollt müsste verhindert sein.
- Bei abgefahrenen Reifen oder Bremsbelägen kann der Motor nicht gestartet werden.
Die Liste könnte beliebig verlängert werden
Im Deutschen Strassenverkehr sterben Jährlich 6820 Personen. Arbeitsunfälle mit tödlichem Ausgang im Gegensatz nur 740 und da sind aber nur selten Maschinen mit im Spiel
Eine vernünftig erstellte Risikoanalyse und deren Umsetzung kann Unfälle Verhindern, ohne die Anlage wesentlich zu verteuern.
Gruss Hermann
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Hallo
sicher spielt es auch eine Rolle wie ich die Zeihandsteuerung programiere.
Das einfachste ist eine simple Und-Verknüpfung.
Wenn Taster1 1-Signal hat und Taster2 1-Singnal hat, dann starte denn Vorgang.
Die Variante ist natürlich nicht sicher. Mann kann einen Taster dauerhaft "betätiegen" und braucht nur mit einer Hand den anteren Tataster zu betätiegen.
Sicherer ist schon, wenn die Eingangssignale vor dem starten des Vorgangs 0-Signal gehabt haben müssen.
Alternativ kann man auch sagen, das die beiden Taster innerhalb einer bestimmten Zeit betätigt werden müssen.
Mann kann auch zur Erhöung der Sicherheit zwei Ausgänge schalten. Und diese dand Hardware mässig in Reihe schalten.
Oder jedem Taster zwei Schliesser gönnen und jeden auf einen anderen Eingang (also vier Eingänge) legen. Dann die Zweihandsteuerung zweimal in der Easy programieren. Einmal mit Taster1-Schliesser1 und Taster2-Schliesser1 ergiebt Ausgang1 sowie Taster1-Schliesser2 und Taster2-Schliesser2 ergiebt Ausgang2. Und dann die Ausgänge Hardwaremässig in Reihe schalten.
Martin
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Hallo Martin_
dies
(sicher spielt es auch eine Rolle wie ich die Zeihandsteuerung programiere)
ist nicht so richtig.
Eins Sicherheitsabschaltung darf nicht durch Software erfolgen, egal wie "Sicher" es programmiert wurde.
Deshalb sind ja auch die Sicherheitsrelais dafür da.
Falls du mal sehn möchtest was alles ohne diesen Relais passieren kann, empfehle ich dir einen "Sicherheitslehrgang" bei der Fa. Pilz.
Alles in allem, kann ich dir nur Raten nimm ein Sicherheitsrelais, nur vielleicht um später mal deine eigene Haut zu retten.
mfg Thomas
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Hallo Alle
Eine Zweihand Schaltung mittels Easy ist nicht verboten!
Es Gilt: Risiko = Schadenausmass x Eintrittswahrscheinlichkeit
Beispiel:
In einer halbautomatischen Kleinteil-Farbspritzkabine werden Maschinenteile von Hand plaziert und ausgelöst mit einem Fusstaster mit Farbe bespritzt. Hat der Bediener die Arme in der Kabine werden Arbeitskittel und Hände mit Farbe bespritzt.
Schadenausmass klein, Eintrittswahrscheinlichkeit gross.
Hier kann mit einer Zweihandsteuerung an Stelle des Fusstasters eine Komforterhöhung erreicht werden. Die Easy steuert den Farbspritzvorgang und zugleich kann ohne Mehrkosten die Zweihandsteuerung realisiert werden. Was mein Ihr dazu? ;)
Gruss Hermann
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Hallo
nur für mal so zwischendurch zum lesen:
http://www.pilz.de/knowhow/standards/index.de.jsp ??? ???
Teilweise Beraten die Leute von Pilz auch umsonst.
Gruß Thomas
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Liebe Sicherheitsfreunde,
Das, was der Hermann über die Sicherheit im Straßenverkehr aufgezählt hat, kommt mir fast täglich in den Sinn, wenn ich die gefährlichen Situatioinen sehe, die mir während der Autofahrt in die Arbeit begegnen; welch ein Widersinn, wenn Maschinen dagegen durch übertriebenes Sicherheitsdenken nahezu unbedienbar werden!
Freilich wurde in den früheren Jahrzehnten im Maschinenbau recht großzügig umgegangen; mit Staunen beobachte ich 50-jährige Blechstanzen mit einfachem Fußtaster, ohne Lichtschrankenvorhang, ohne NOT-AUS-Knopf, offen laufende Keilriemen, offene Zahnräder! Der Mensch neigt zum Extremen, jetzt plagt uns das andere Extrem.
Der Thomas schreibt zurecht, daß Sicherheitsabschaltungen nicht per Software erfolgen dürfen, indes möchte ich auch niemals NOT-AUS-Relais' durch SPS ersetzen, sondern lediglich eine Zweihandtaster-Schaltung, welche eine Stanze bedient, in welche durch Abdeckungen niemand zufällig hineingelangen kann, mit Hermanns Risikoformel:
Schadensausmaß = groß, Eintrittswahrscheinlichkeit = gering.
Irgendwo hab ich einmal gelesen, daß für Papierschneidemaschinen, welche äußerst gefährliche Maschinen sind, als der Bediener regelmäßig unter das Schneidmesser greifen muß, das mit 1 Tonne Druck auf den Papierstapel heruntersausen kann, eine Steuerung mit SPS erlaubt sei, wenn zwei unabhängig voneinander funktionierende Steuerungen eingesetzt werden, die sich ständig gegenseitig überwachen; zudem müssen die Steuerungen von unterschiedlichen Herstellern sein, damit mögliche Serienfehler, gar herstellertypische Ausfallstörungen nicht gleichzeitig auftreten werden.
Ein Arbeiter sagte mir, er nehme lieber die alte Blechstanze her anstatt die daneben stehende neue, weil das mit dem einfachen Fußschalter dort viel schneller geht, auch wenn das Risiko größer sein könnte.
"Sie haben je Handschuhe dabei an", entgegnete ich, worauf ich als Zyniker bezeichnet wurde...[/b]
Wolfgang
P.S.: Leider funktioniert der "Link" zu Pilz nicht bei mir.
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Hallo Wolfgang
Versuch's mal mit diesem Link:
www.schmersal.de/kasbase/bilddata/broschue/k-info/b_luxpp1.pdf
Ein sehr interessante Beitrag zum Thema von Schmersal
Gruss Hermann 8)
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Hallo
nicht jede Zweihansteuerung muss mit einem Sicherheitsrelais ausgeführt werden.
Die Notwendigkeit eines Sicherheitsrelais ergibt sich aus der Risikobeurteilung der Maschine.
Beispiel:
Ein Venil zur Entleerung eines Wasserbehälters soll angesteuert werden. Damit der Bediener nicht Ausversehen mit einem Tastendruck das Ventil öffnet, soll die Ansteuerung durch eine "Zweihandsteuerung" erfolgen. Da das Risiko "Behälter entleert sich" sehr klein ist, benötigt mann auch kein Sicherheitsrelais.
@Thomas
Eins Sicherheitsabschaltung darf nicht durch Software erfolgen, egal wie "Sicher" es programmiert wurde.
Deshalb sind ja auch die Sicherheitsrelais dafür da.
Du redest von einer Sicherheitsabschaltung. Eine ZweihandSteuerung ist keine Abschaltung, sondern das Einschalten einer Funktion.
Eine Sicherheitsabschaltung wie "NOT-AUS" würde ich auch nie ohne ein Not-Aus-Relais ausführen. Wobei man sich da wieder streiten kann, ob die Not-Aus-Schalter einkanalig oder zweikanalig ausgeführt werden. Alles eine Frage der Risikobeurteilung.
Martin
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Hallo Easy Freunde
So sicher wie nötig oder so sicher wie möglich?
Das Thema "Zweihand-Taster" ist unter die Top Then Themen gelangt. Da sieht man doch, wie unterschiedlich der Begriff "Sicherheit" aufgefast und auch angewendet wird.
Hier der sichere Link zur Statistik:
http://easy-forum.net/index.php?action=stats
Gruss
Hermann
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Zu den Sicherheitsbedienungen möchte ich noch eine (sicher nicht für alle Bereiche anwendbare) einfache Lösung anbieten:
Die Taster haben zwei Schließer.
Der eine Schließer geht auf den Eingang der Easy.
Der andere Schließer ist die Versorgung des Ausganges.
Dann kann die Easy fehlerhaft sein, wie sie will. Wenn die Taster nicht gedrückt sind, werden die Ausgänge nicht beschaltet.
Eine ähnliche Lösung hab ich auch schon bei Not-Aus-Tastern realisiert. Über einen Eingang wird die Easy darüber informiert, ob Schaltspannung anliegt, oder nicht.
Gruß
Hans
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Hallo Maschinenbauer
Soeben gefunden:
Auf der Moeller Homepage gibt es einige interessante Dokus betreffend Sicherheit zum heruterladen.
http://www.moeller.net/de/themenauftritte/safety/download.jsp
Gruss
Hermann
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@spitz:
Im Schadensfall (auch z.B. durch Manipulation) wird ein Schuldiger gesucht (und gefunden).
Wenn Du Elektrofachkraft bist (nehme ich jetzt mal an) verlangt man von Dir, dass Du in Deinem Bereich sicherheitsrelevante Techniken beherscht. Der Konstrukteur redet sich da schnell mal raus.
Wer nicht sichere Maschinen baut, haftet nicht nur durch dadurch verursachte Schäden. Siehe auch unverschuldeter Verkehrsunfall mit Alk!
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So eine Zweihand-Schaltung müsste doch jetzt einfach mit easySafety lösbar sein, oder???
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Hallo,
schaut auch mal hier:
http://www.moeller.net/de/company/news/news_products/pm_1007_easysafety.jsp
:) ;) :D
Gruß Paul