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Deutsch - Sonstiges => Normen => Thema gestartet von: D.K. am März 14, 2014, 23:03:16 Nachmittag
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Hallo liebe EASY Gemeinde
Es geht sich hier um Informationen um DIN VDE 100 teil 410 Schutz gegen elektrischen Schlag.
Die eigentlich jeder E-Fachkraft bekannt sein müssten, aber vielleicht nicht jedem Leihen.
Im wesentlichen besteht eine FLICHT jeden Steckdosenstromkreis mit einem RDC (FI- Schutzschalter) mit einem ΔI von maximal 0,03A =30mA zu Schützen.
Dies gilt für Steckverbindungen bis 20A Nennstrom im Innenbereich und bis einschließlich 32A im Außenbereich.
Fest angeschlossene Geräte z.B. der Elektroherd, Durchlauferhitzer müssen nicht mit einem RCD geschützt werden außer sie können getragen werden z.B. eine Baulampe die fest an einer Abzweigdose angeschlossen ist.
Die Anzahl von RCD´s ist nicht vorgeschrieben aber wenn man nur einen für das komplette Haus / Wohnung verwendet und es tritt ein Fehler auf ist gleich alles dunkel was die Fehlersuche erschwert .
Es gibt auch eine empfehlung in der VDE (Weiß leider nicht mehr wo die steht)das bei einem Fehler nicht mehr als 1/3 der Elektrischen Anlage Ausfallen sollte. Das bedeutet mindestens 3 RCD´s Einbauen.
Des weiteren sollte auch mal die Feuerversicherung durch gelesen werde denn es kann sein das diese einen Schutz der GESAMTEN Elektrischen Anlage mit z.B. ΔI 300mA Fordert.
Hier findet ihr noch mehr Informationen.
http://www05.abb.com/global/scot/scot209.nsf/veritydisplay/976249e85c73da24c1257610004792cc/$file/2CDC420013B0102.pdf
http://www.hager.de/files/download/0/4537_1/0/DE_HAGERTIPP13_10DE0076_DIN-VDE0100.PDF
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Hallo
Das bei einem Fehlerfall nicht alles Dunkel sein darf Steht in den Din Normen drin.
Von der Menge der RCD steht da nich drin.
Heist auch bei einer 2 Zimmerwohnung reicht ein RCD nicht.
Auch da müssen mindestens 2 Stück vorhanden sein.
Das kann aber sehr gut mir den RCD/Ls Kombieschalter gemacht werden.
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Wo hast du das denn her das ein RCD nicht reicht? Selbst in neubauwohnungen ist es nicht vorgeschrieben mehrere RCDs zu verwenden. Da spielt auch das "Dunkel werden" keine Rolle, da Lichtstromkreise sowieso nicht mit RCDs abgesichert werden müssen. Also ein einzelner RCD ist erlaubt, ob es Sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt. das mit 1/3 der Anlage ist eine Empfehlung, keine Vorschrift.
Gruß,
Spellbreaker
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Da war was in den Din 180 xx
Hab aber grad keine zeit es zu suchen
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Wie gesagt, es gibt keine vorschrift über die Anzahl der RCD. Nur empfehlungen. Und für Lichtkreise sowieso nicht.
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Hallo zusammen,
die DIN VDE 0100-410 VDE 0100-410:2018-10 ist neu herausgekommen.
Jetzt sind auch Lichtstromkreise in Wohnungen mit RCD abzusichern. ...
https://www.vde-verlag.de/normen/0100481/din-vde-0100-410-vde-0100-410-2018-10.html (https://www.vde-verlag.de/normen/0100481/din-vde-0100-410-vde-0100-410-2018-10.html)
Siehe unter Ersatz- Änderungsvermerk
Auch bei der Fachzeitschrift de 21/2018 gibt es einen Beitrag dazu.
https://www.elektro.net/ Nur für Abo Kunden frei zugänglich
Zu der Anzahl von RCD
Es darf bei einem Fehler nur ein Teil der Anlage ausfallen. Das geht mit einem RCD nicht.
Siehe unter "Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen" Absatz 8 Stromkreisverteiler Punkt 4
https://www.bayernwerk-netz.de/content/dam/revu-global/bayernwerk-netz/files/kommunen/BAG-Informationen_fuer-Elektroinstallateure.pdf