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Galileo neue Version 10.6.6

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ELWMS:
Hallo!

Mal einige Gedanken dazu:

In der Maschinenrichtlinie von 2006 welche jetzt von der Maschinenverordnung abgelöst wurde, steht z.b. unter Pkt 1.7.4 Betrioebsanleitung:
"Jeder Maschine muss eine Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen der Gemeinschaft des Mitgliedstaats beiliegen, in dem die Maschine in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird.". Ähnliches kann man auch in der Maschinenverordnung nachlesen.

Bei der gesetzlichen Gewährleistung nun handelt es sich anscheinenend um einen Mangel, wenn keine verständliche Anleitung beiliegt, denke das damit auch die Amtsprache gemeint ist, bzw. auch sinnlose Übersetzungen aus anderen Sprachen.

Lässt sich aber bestimmt mit ein wenig Recherche klären.

Wenn man sich ein wenig reinliest, kommen immer mehr "Nettigkeiten" ans Tageslicht.

z.b. werden gern Anleitungen digital bereitgestellt, digital heisst aber auch auch zwingend online, und jetzt wird es interessant, diese onlinen Inhalte müssen 10 Jahre nach der zu erwartenden Lebensdauer noch abrufbar sein, bzw. nach dem Herstellungsende.  Die digitale Vermüllung wird weiter zunehmen.

vllt. verstehe ich auch einiges falsch, aber die Bürokratisierung wird uns immer mehr hemmen. Bin kein Rechtswissenschaftler, nur ein geplagter Anwender.

Alles ohne Gewähr!

Gruß,

ELWMS





Juergen__R:
Auch in dieser Ausgabe fehlt wieder der in deutscher Schrift verfasste Versionshinweis.

Müssen erst andere Wege beschritten und staatliche Aufsichtsgremien hierüber informiert werden, bevor sich dieses ändert?

Ich halte diese Vorgehensweise seitens der Fa. Eaton für eine strikte Verweigerung der gesetzlichen Vorgaben wie auch schon vom vorherigen Forums-Verfasser beschrieben!

Ist die deutsche Sprache so verpönt oder der deutsche Markt mit den deutschen Anwender so unwichtig, als dass man sich auf die englische Ausführung beschränkt?

Mit der englischen Auswahl geht es schon los, wenn man das Eaton Downloadcenter anwählt.
Obwohl die Anwahl der deutschen Sprachausgabe im Auswahlfeld oben steht, erfolgt zuerst die englische Anzeige.

Obwohl bei den EasySoft-Programmen die TXT-Datenfelder für die Anwahl deutscher Versionshinweise vorhanden sind,
bleiben diese bei den Galileo-Versionen leer.

Da die Galileo-Version kein Zugabe-Produkt sondern ein Kaufprodukt ist, haben alle Erwerber und Anwender auch einen Anspruch
auf die fehlenden Unterlagen in deutscher Fassung!

Jürgen Rosenhagen


radar17892:
Echt jetzt, langsam wird es nervig!
Vergleicht nicht immer Äpfel mit Birnen! Ein Versionshinweis ist keine Bertiebsanleitung.
Die drei Sachen die da drin stehen kann man auch mit dürftigen Englischkenntnissen verstehen, oder mit drei Klicks online übersetzen.

Juergen__R:
Warum erfolgt dieses denn nicht von der Fa. Eaton?

Dieses als nervig darzustellen löst das Problem und den Anspruch nicht!

Jürgen Rosenhagen

radar17892:
Ironie an:
Ich geb's auf, gegen mimimimimi kommt niemand an. Ich werde solche Beiträge einfach ignorieren. EOT
Ironie aus:

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