Hallo zusammen,
der Mindestquerschnitt ist immer mal wieder ein Thema.
DIN VDE 0100-520 legt den Mindestquerschnitt fest.
Der hier angesprochene Querschnitt hat nichts mit Überlast zu tun.
Um mechanische Festigkeit zu erreichen, wird der Mindestquerschnitt
in DIN VDE 0100-520 vorgegeben.
Für den Schutz bei überlastung sind entsprechende Sicherungen einzubauen.
Oft werden Leitungen aus der Telefon oder Netzwerktechnik für die Eingänge verwendet.
Bei diesen Leitungen wird der Durchmesser Angegeben.
Beispiel 2*2*0,8 ~ 0,5mm²
Angabe der VDE 0100-520
Für Melde- u. Steuerstromkreise ist der Mindestquerschnitt 0,5mm².
Somit ist ein Querschnitt von 0,5 mm² nötig.
Das Bedeutet das 2*2*0,6 nicht zulässigt sein könnte.
Ein 2*2*0,8 hat einen entsprechenden Querschnitt.
In dem Fachbuch (Link unten) steht als Anmerkung 2:
"In Melde- und Steuerstromkreisen für elektronische Betriebsmittel ist ein Mindestquerschnitt von 0,1 mm2 zulässig"
Ist die Easy mit allen Schaltern ... hier als "elektronische Betriebsmittel " zu sehen?
Oder gilt für einen Mechanischen Schalter ein anderer Querschnitt wie für ein Näherungsschalter?
Quelle
http://www.vde-verlag.de/buecher/leseprobe/lese3000.pdfPraktisch sehe ich bei 2*2*0,6 kein Problem.
Formal nach Norm Auslegungssache?
Meinungen oder Links Erwünscht.
mfg Jürgen