Moin,
ich habe mal eine Frage:
Ich verkaufe ein Gerät X, welches eine Easy Steuerung ( oder sonstiges, vom Prinzip her egal ) mit einer Software drauf.
Fragen:
1. Geht, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, die Software automatisch in den Besitz des Käufers über und er kann machen damit was er will?
2. Wenn ich z.B. die Easy sperre, und der Kunde verlangt eine öffnung der Software, kann ich ihn dazu "zwingen" ein Schriftstück zu
Unterschreiben das er damit sämtliche Gewährleistung Verliert? ( Natürlich nur auf die Software und auf Schäden die durch eine vom
Kunden veränderte Software zurückzuführen sind ). Von der Software existiert eine Kopie beim Hersteller sowohl in Software Form, als auch in gedruckter Form.
Bin auf Antworten gespannt