Autor Thema: Urheberrecht der Software usw.  (Gelesen 6734 mal)

Offline Spellbreaker

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Urheberrecht der Software usw.
« am: November 22, 2012, 15:18:17 Nachmittag »
Moin,

ich habe mal eine Frage:

Ich verkaufe ein Gerät X, welches eine Easy Steuerung ( oder sonstiges, vom Prinzip her egal ) mit einer Software drauf.

Fragen:

1. Geht, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, die Software automatisch in den Besitz des Käufers über und er kann machen damit was er will?

2. Wenn ich z.B. die Easy sperre, und der Kunde verlangt eine öffnung der Software, kann ich ihn dazu "zwingen" ein Schriftstück zu
Unterschreiben das er damit sämtliche Gewährleistung Verliert? ( Natürlich nur auf die Software und auf Schäden die durch eine vom
Kunden veränderte Software zurückzuführen sind ). Von der Software existiert eine Kopie beim Hersteller sowohl in Software Form, als auch in gedruckter Form.

Bin auf Antworten gespannt :)

Juergen.J

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Re:Urheberrecht der Software usw.
« Antwort #1 am: November 23, 2012, 00:45:35 Vormittag »
Hallo Spellbreaker,
frag mal bei VW, Opel, Mercedes usw. nach wenn du ein Chip-Tuning vornimmst ob die Garantie erhalten bleibt. Meiner Meinung ist dies bei deiner Anwendung nichts anderes. Wenn durch Veränderung der Software ev. Sicherheitsverriegelungen ausser Kraft gesetzt werden kannst du doch nicht für ev. Schäden verantwortlich gemacht werden. Ich kann mir auch nicht vorstellen das der Kunde dich zur Öffnung der Software zwingen kann. Wenn dann nur gerichtlich und somit kannst du eine Gewährleistung bei Änderung der Software sofort ablehnen.
Gruss
Jürgen

Offline radar17892

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Re:Urheberrecht der Software usw.
« Antwort #2 am: November 24, 2012, 18:40:19 Nachmittag »
Hallo
Du meinst mit Software, wahrscheinlich das SPS-Programm. Hier verhält es sich im Prinzip, wie mit Schaltplänen. Aber diese Pläne sind normalerweise Urheberrechtlich geschützt (steht auch immer drauf: Kopieren nur mit Zustimmung des Urhebers).
Das Programm gehört funktionell zur Maschine, ohne das sie nicht läuft und somit Bestandteil der Maschine ist. Es steht dem Programmierer / der Firma frei, wie ihr geistiges Eigentum zu schützen ist. Grundsätzlich müsste das im Kaufvertrag festgehalten werden.
Anders ist das mit einer Auftragsarbeit für einen Kunden. Hier gehört ihm dann auch das Programm.
Programme oder Teile davon kann man aber auch unter einer GPL veröffentlichen.  http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_General_Public_License
Normalerweise dürfte nichts gegen einen Programmabzug als Sicherungskopie stehen.
Verändert ein Kunde das Programm eigenmächtig, ist das so als würde man eine konventionelle Schaltung umverdrahten. Mit diesem Eingriff verfällt die Garantie und evl. CE-Kennzeichnung.

Gruß Thomas
Weil Einfach einfach Einfach ist!

Offline Spellbreaker

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Re:Urheberrecht der Software usw.
« Antwort #3 am: November 26, 2012, 08:43:51 Vormittag »
Moin,

mit Auftragsarbeit für einen Kunden meinst du jetzt wenn wir das Programm als Auftrag entwickeln, oder? Weil im Prinzip sind wir im Sonderanlagenbau tätig, als im Prinzip jede Anlage ist mehr oder weniger ein Unikat. Aber wir werden das jetzt so weiter machen, das das SPS Programm per Software geschützt ist, und wenn jemand das aufgeschlossen haben will, machen wir ein entsprechendes Schriftstück fertig, daß wir keine Gewähr dann mehr übernehmen.

lg,

Spellbreaker

Offline radar17892

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Re:Urheberrecht der Software usw.
« Antwort #4 am: November 26, 2012, 20:02:27 Nachmittag »
Hallo Spellbreaker

Was sagt den eure Rechtsabteilung dazu?
Diese Frage ist doch dann eher was für Juristen.

Gruß Thomas
Weil Einfach einfach Einfach ist!

Offline Spellbreaker

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Re:Urheberrecht der Software usw.
« Antwort #5 am: November 27, 2012, 14:24:07 Nachmittag »
Rechtsabteilung? öhm....... ;)