Hallo Juergen,
Meiner Meinung nach verhält es sich so:
Bezüglich der 0V(24) am Stromversorgungsausgang:
Da es sich um Kleinspannung handelt wird es wohl keine direkte Vorschrift geben die das Erden verlangt.
Meines Wissens müssen, falls der -/0V Ausgang nicht geerdet wird, in beide Pole Sicherungen verbaut verden (Kostenfrage) um im Fehlerfall ein korrektes Auslösen dieser vorgeschalteten Sicherung(en) zu garantieren.
Würde es sich z. Bsp. um Geräte mit 72V (für Menschen gefährliche Spannung) Ausgang handeln, sähe es anders aus, dann müsste zusätzlich eine Erdschlussüberwachung eingebaut werden.
Bezgl. Kabelschirm (EMV):
Generell zur Schirmung: schirmfreies Ende möglichst kurz und Schirm möglichst grossflächig auflegen (nicht dünnen Kupferleiter an Schrimgeflecht anlöten und diesen dann and PE auflegen), sondern den Schirm z. Bsp. mit spez. Kabelverschraubung abfangen.
Wird ein Schirm verwendet (und angeschlossen ) hilft dies unter Umständen einen Defekt am Kabel zu erkennen da es bei beschädigter Isolation zu einem Erdschluss kommen (kann) welcher dann die vorgeschaltete Sicherung auslöst.
Üblicherweise werden Kabelverbindungen geschirmt welche Störungen aussenden können (FU-->Motor) und diese dann beidseitig.
Oder wenn die Gefahr besteht dass Störungen im Feld (Industrieumgebung) die Signale in einem Kabel beeinflussen können (kleine Spannungssignale).
Nicht zuletzt aus diesem Grund werden in der Industrie heute meist (0)4 ... 20mA Signale verwendet anstelle von 0...10V Signalen.
Kabel binärer Signale werden meist nicht geschirmt, wohl aber Kabel analoger Signale.
Hier wird in aller Regel (Ausnahme Sonderanwendungen) der Schirm nur einseitig an Erde oder, falls vorhanden, Schirmschiene gelegt.
Üblicherweise bleibt der Schirm feldseitig isoliert, schrankseitig wird er aufgelegt.
Dieses Thema ist schier endlos, am Besten mal mit Suchmaschine Broschüren namhafter Lieferanten zum Thema Schirmung / Erdung suchen.
Urs