Kennt ihr das auch?
Immer mal wieder fordern Kunden, das wir ihnen das SPS Programm überlassen sollen und begründen das mit "wenn das Programm mal weg, wollen sie das zurücksichern" oder "Fehlerdiagnose durch eigenes Personal" oder "Sie hätten doch die Anlage mit dem Programm gekauft" .... Argumente gab es viele.
Aber wie sieht es nun rechtlich genau aus? Wie argumentiert man gegenüber dem Kunden?
Schließlich ist der Quellcode euer/der Fa. geistiges Eigentum und damit möchte man auch Geld verdienen.
Es soll auch schon vorgekommen sein, das der Quellcode bei dem Mitbewerber gelandet ist.
Ich habe dazu einen interessanten Artikel bei der IHK Stuttgart gefunden.
Computerprogramme sind urheberrechtlich geschützt – von Entwürfen über Entwicklung bis zum fertigen Computerprogramm und in allen Formen. Das sind zum Beispiel: Anwendungssoftware, Systemsoftware, Individual- und Standardsoftware, der Objekt- und Quellcode, Entwurfsmaterial wie Datenfluss-/Programmablaufplan oder Vor- und Zwischenstufen der Entwicklung, also auch Teile eines Programms und Programmodule. Als wissenschaftlich-technische Darstellungen oder als Sprachwerke können Handbücher, Bedienungsanleitungen und Pflichtenhefte geschützt sein.
Nicht als Computerprogramm geschützt sind Algorithmen, Programmiersprache, Arbeitsvorgänge der Aufgabenlösung und deren Beschreibung (Funktion der Software), Entwicklungs- und Programmiermethoden, Schnittstellenspezifikationen, oder grafische Bildschirmoberflächen. Ebenfalls nicht geschützt ist die einer Software zugrundeliegende Idee. Es gibt also keinen Schutz davor, dass ein Dritter die gleiche Softwarelösung parallel oder ein Konkurrenzprodukt mit denselben, oder ähnlichen Funktionen entwickelt. Ein Konkurrenzprodukt, das dieselben Funktionen erfüllt, aber nicht den Quellcode übernimmt, ist zulässig. Der Quellcode einer anderen Software darf nicht kopiert werden. Um die Idee zu schützen, kann man mit potenziellen Geschäftspartnern eine Geheimhaltungsvereinbarung schließen. Sehen Sie hierzu auch den IHK-Artikel zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Das Urheberrecht an Software entsteht kraft Gesetzes mit Schaffung (Erstellung) des Werkes, d. h. mit Programmierung der Software ohne Eintragung, Registrierung oder sonstige Formalitäten. Der Softwareentwickler hat zudem das Recht als Urheber genannt zu werden, z. B. im Code selbst. Auf dieses Recht kann vertraglich verzichtet werden.
Den kompletten Artikel gibts unter
https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/it-recht/ueberlassung-von-standardsoftware-das-sind-die-regeln-4368114Meine Veröffentlichungen von Quellcode hier im Forum stehen jedem frei zur Verfügung. Wenn ich freien Code von anderen nutzen sollte, dann kennzeichne ich das auch im Code selbst.
Programme oder Teile davon, die ich hier vertraulich erhalten habe, um zu unterstützen bzw Fehler zu suchen, wurden auch immer als solche behandelt. Ihr seht, man muss als Programmierer technisch und rechtlich verantwortungsvoll mit dem Code umgehen.
Also, wie handhabt ihr das Thema?
Gruß Thomas