Autor Thema: SPS Programm, Urheberrecht  (Gelesen 1823 mal)

Offline radar17892

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SPS Programm, Urheberrecht
« am: August 16, 2024, 16:33:13 Nachmittag »
Kennt ihr das auch?
Immer mal wieder fordern Kunden, das wir ihnen das SPS Programm überlassen sollen und begründen das mit "wenn das Programm mal weg, wollen sie das zurücksichern" oder "Fehlerdiagnose durch eigenes Personal" oder "Sie hätten doch die Anlage mit dem Programm gekauft" ....  Argumente gab es viele.
Aber wie sieht es nun rechtlich genau aus? Wie argumentiert man gegenüber dem Kunden?
Schließlich ist der Quellcode euer/der Fa. geistiges Eigentum und damit möchte man auch Geld verdienen.
Es soll auch schon vorgekommen sein, das der Quellcode bei dem Mitbewerber gelandet ist.

Ich habe dazu einen interessanten Artikel bei der IHK Stuttgart gefunden.

Zitat
Computerprogramme sind urheberrechtlich geschützt – von Entwürfen über Entwicklung bis zum fertigen Computerprogramm und in allen Formen. Das sind zum Beispiel: Anwendungssoftware, Systemsoftware, Individual- und Standardsoftware, der Objekt- und Quellcode, Entwurfsmaterial wie Datenfluss-/Programmablaufplan oder Vor- und Zwischenstufen der Entwicklung, also auch Teile eines Programms und Programmodule. Als wissenschaftlich-technische Darstellungen oder als Sprachwerke können Handbücher, Bedienungsanleitungen und Pflichtenhefte geschützt sein.
Nicht als Computerprogramm geschützt sind Algorithmen, Programmiersprache, Arbeitsvorgänge der Aufgabenlösung und deren Beschreibung (Funktion der Software), Entwicklungs- und Programmiermethoden, Schnittstellenspezifikationen, oder grafische Bildschirmoberflächen. Ebenfalls nicht geschützt ist die einer Software zugrundeliegende Idee. Es gibt also keinen Schutz davor, dass ein Dritter die gleiche Softwarelösung parallel oder ein Konkurrenzprodukt mit denselben, oder ähnlichen Funktionen entwickelt. Ein Konkurrenzprodukt, das dieselben Funktionen erfüllt, aber nicht den Quellcode übernimmt, ist zulässig. Der Quellcode einer anderen Software darf nicht kopiert werden. Um die Idee zu schützen, kann man mit potenziellen Geschäftspartnern eine Geheimhaltungsvereinbarung schließen. Sehen Sie hierzu auch den IHK-Artikel zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Das Urheberrecht an Software entsteht kraft Gesetzes mit Schaffung (Erstellung) des Werkes, d. h. mit Programmierung der Software ohne Eintragung, Registrierung oder sonstige Formalitäten. Der Softwareentwickler hat zudem das Recht als Urheber genannt zu werden, z. B. im Code selbst. Auf dieses Recht kann vertraglich verzichtet werden.
Den kompletten Artikel gibts unter https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/it-recht/ueberlassung-von-standardsoftware-das-sind-die-regeln-4368114

Meine Veröffentlichungen von Quellcode hier im Forum stehen jedem frei zur Verfügung. Wenn ich freien Code von anderen nutzen sollte, dann kennzeichne ich das auch im Code selbst.
Programme oder Teile davon, die ich hier vertraulich erhalten habe, um zu unterstützen bzw Fehler zu suchen, wurden auch immer als solche behandelt. Ihr seht, man muss als Programmierer technisch und rechtlich verantwortungsvoll mit dem Code umgehen.

Also, wie handhabt ihr das Thema?
Gruß Thomas
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Offline henry

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Antw:SPS Programm, Urheberrecht
« Antwort #1 am: August 21, 2024, 17:09:33 Nachmittag »
Moin...

....schwieriges Terrain. Aus meiner persönlichen Zeit als Freiberufler im individuellen Maschinenbau habe ich mir die Entwicklung bezahlen lassen und alles nach Ablauf der Gewährleistung übergeben. Selbst auf die Gefahr hin, das es anderweitig genutzt wird, was mir im individuellen Maschiennbau selten unter gekommen ist, da eben meistens "Sondermaschinen".
 
Dazu zwei Sichtweisen; Übergebe ich das Programm nicht, mache ich den Kunden u.U. von mir im Fehlerfall abhängig. Unternehmerisch nennt sich das dann "Kundenbindung" und könnte ggf. Umsatz generieren. Aus Sicht des Kunden kann eine solche "Bindung" aber auch problematisch werden. Was macht der Kunde wenn der Urheber nicht mehr existiert ? Entweder kann er die Maschine dann "in die Tonne treten" oder muss erneut in Programmierung investieren.

Bei Programmen für Serienproduktionen würde ich wahrscheinlich auch das Programm zurückhalten (wollen) oder zumindest vertragliche Geheimhaltung festhalten. Das Nutzungsrechte übergeben werden dürfte selbstverständlich sein. Wie soll die Anlage sonst ihren Zweck erfüllen. Was will ich mit einem Kfz ohne Zündschlüssel ?  ;)

Offline radar17892

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Antw:SPS Programm, Urheberrecht
« Antwort #2 am: August 24, 2024, 11:15:48 Vormittag »
Ich sehe das Problem nicht unbedingt in dem Gesamtprogramm, sondern in den über Jahre entwickelten Bausteinen, in denen das eigentliche Knowhow steckt. Den das hat unzählige Arbeitsstunden an Entwicklung, Test und Validierung gekostet. Diese Bausteine sind sozusagen unsere "geheimen Rezepte". Wer veröffentlicht schon seine geheimen Rezepte von Produkten mit denen man Geld verdient?
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Offline henry

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Antw:SPS Programm, Urheberrecht
« Antwort #3 am: August 24, 2024, 16:51:52 Nachmittag »
...in dem Fall halte ich die Sachlage für eindeutig......das ist geistiges Eigentum. Für den Anwender des Bausteins ist entscheident was hinten raus kommt. Wie der Baustein das macht ist erst mal zweitrangig. Interessiert mich die Zusammensetzung einer Schmerztablette ? Erst mal nicht.....sie soll den Schmerz beseitgen.

Jetzt fang ich aber mal an zu philosophieren.....Wann ist ein Baustein ein Baustein ? ...oder vielleicht doch ein Programm ? Kann ein Programm auch ein Baustein sein ?   ::)
Gibt es eine klare Grenze und wo wird sie gezogen ?