Hallo!
Ist es nicht auch ein Gewährleistungsgrund, der in den ersten 6 Monaten, zum tragen kommen kann. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf geht der Gesetzgeber davon aus, daß der Mangel, hier eine fehlerfreie deutsche Übersetzung, schon beim Kauf bestanden hat. Der Käufer damit einen Gewährleistungsanspruch hat.
Irgendwann wird es dann nur noch bebilderte Anleitungen geben, die dann in alles interpetiert werden können. Mit graut davor.
Es lebe das Analphabetentum!
Im Land der Dichter und der Denker!
In diesem Sinne,
ELWMS